Dies ist die verbindliche Vertaulichkeitsvereinbarung der Netzwerktreffen, die alle Teilnehmenden zu Beginn der Treffen unterzeichnen.
Vertraulichkeitsvereinbarung der Netzwerktreffen
In der Runde herrscht Offenheit. Alle Anwesenden können über flaue Gefühle, irritierende Momente und aktuelle oder zurückliegende Fälle sprechen und sich beraten, ggf. ohne Name und Gruppe zu nennen.
Über gemeldete Menschen, die ausgeschlossen oder suspendiert wurden, und über Täter*innen, die verurteilt wurden, reden wir vertraulich, d.h.
- sie sind im fachlichen Kontext der Arbeitskreise, der Bünde besprechbar.
- Sie sind mit Berufsgeheimnisträger*innen besprechbar.
- in überbündischen Projekten wie Schiffe und Höfe und auf Veranstaltungen darf Vorstand oder Leitung die Namen erfahren.
- wenn Besuch bzw. Teilnahme von gemeldeten Menschen/ Täter*innen bekannt wird, dann werden Verantwortliche persönlich angesprochen.
- teilen der Namen in sozialen Netzwerken ist verboten.
- Konfrontation der gemeldeten Menschen/ Täter*innen erfolgt von Tabubrechenden immer respektvoll und den Menschen achtend; die Handlung / die Tat verurteilend.
Im Sinne der Selbstfürsorge und meiner eigenen Achtsamkeit kann ich mich mit mir nahestehenden Personen vertraulich austauschen. Dabei sind meine eigenen Gefühle/Emotionen und die Reflexion darüber mein Fokus und weniger die gehörten Schilderungen.
Wer öffentlich hetzt, ist keine Tabubrecherin, kein Tabubrecher.
Namen von Betroffenen bleiben unerwähnt.
Wenn etwas über die allgemeine Vertraulichkeit hinaus in der Runde bleiben soll, wird das von der/dem Erzählende*n explizit benannt und von allen akzeptiert.
Wenn ich Beratung wünsche, suche ich mir den Kreis der Beratenden selbst aus!
Jede*r kann »Stop« sagen, wenn die persönliche Grenze (Sprache, Haltung) erreicht ist.