Vertraulichkeit

Dies ist die verbindliche Vertaulichkeitsvereinbarung der Netzwerktreffen, die alle Teilnehmenden zu Beginn der Treffen unterzeichnen.

Vertraulichkeitsvereinbarung der Netzwerktreffen

In der Runde herrscht Offenheit. Alle Anwesenden können über flaue Gefühle, Verdachtsmomente und aktuelle oder zurückliegende Fälle sprechen und sich beraten, ggf. ohne Name und Gruppe zu nennen.
Über Menschen unter Verdacht, die ausgeschlossen oder suspendiert wurden, und über Täter*innen reden wir vertraulich, d.h

  • sie sind im fachlichen Kontext der Arbeitskreise der Bünde besprechbar.
  • in überbündischen Projekten wie Schiffe und Höfe und auf Veranstaltungen darf Vorstand oder Leitung die Namen erfahren.
  • wenn Besuch bzw. Teilnahme von Menschen unter Verdacht / Täter*innen bekannt wird, dann werden Verantwortliche persönlich angesprochen.
  • teilen der Namen in sozialen Netzwerken ist verboten.
  • Konfrontation der Menschen unter Verdacht / Täter*innen erfolgt von Tabubrechenden immer respektvoll und den Menschen achtend; die Handlung / die Tat verurteilend.

Wer öffentlich hetzt, ist keine Tabubrecherin, kein Tabubrecher.
Namen von Betroffenen bleiben unerwähnt.
Wenn etwas unbedingt vertraulich in der Runde bleiben soll, erwähnt das die/der Erzählende explizit.
Wenn ich Beratung wünsche, suche ich mir den Kreis der Beratenden selbst aus!
Jede*r kann »Stop« sagen, wenn die persönliche Grenze (Sprache, Haltung) erreicht ist.