Schutzkonzept bei Veranstaltungen und Projekten
Ihr plant eine Veranstaltung? Ihr seid verantwortlich für ein Projekt?
Hier findet Ihr unsere Empfehlungen zum Schutz vor Machtmissbrauch und sexueller Gewalt, um Begegnungen auf Eurem Singewettstreit, auf Eurem Lager, in Eurem Haus oder auf Eurem Schiff für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene sicherer zu machen.
Die einzelnen Elemente, die wir empfehlen, wirken vornehmlich präventiv.
Gleichzeitig werden Betroffene von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt motiviert, sich Euch anzuvertrauen und Hilfe zu holen.
Handlungsleitend ist die Frage, wie das Konzept und die konkrete Umsetzung auf Betroffene sexueller Gewalt wirkt.
Was ist zum Beispiel, wenn Betroffene auf der Veranstaltung erneut ihrem/ihrer Täter*in gegenüberstehen? Dann bestünde die Gefahr der Retraumatisierung.
Was ist, wenn Betroffene erkennen, dass Täter oder Menschen unter Verdacht weiterhin willkommen sind? Das verstärkt die Angst aller Betroffenen, ihr Schweigen zu brechen.
Und: das stützt die Täter-Strategien und die Präventionsarbeit verliert an Glaubwürdigkeit.
Elemente eines Schutzkonzeptes
Teilnahmebedingungen
Bereits bekannte Täter*innen (strafrechtlich verurteilt) und Menschen unter Verdacht sind ausgeladen. Klärt im Vorfeld, wer über Ausladung entscheidet, und macht das gegenüber den Teilnehmenden transparent.
Verhaltenskodex
Es braucht eine klare Erklärung, welches konkrete Verhalten erwünscht und welches nicht geduldet ist. Hängt den Kodex sichtbar aus und weist darauf hin. Hier findet Ihr unseren Verhaltenskodex vom Überbündischen Treffen ÜT 2017.
Ansprechpersonen
Das können z.B. Menschen aus Eurem Teilnehmendenkreis sein. Sie sollten deutlich zu erkennen sein und ggf. vorgestellt werden. Macht Euch Gedanken über ihre Qualifikation und das Geschlechterverhältnis.
Transparentes Interventionskonzept
Klärt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen den Organisierenden und den Ansprechpersonen, u.a.
- wer versorgt Betroffene,
- wer holt Stellungnahme von Mensch unter Verdacht ein,
- wer kümmert sich um Ausschluss von nicht erwünschten Menschen (Wahrnehmung des Hausrechtes),
- Information Heimatbünde, ggf. Eltern,
- Krisenkommunikation vor Ort.
Hier findet Ihr unseren Interventionsplan vom ÜT 2017.
Denkt unbedingt auch an eine schriftliche Dokumentation eurer Arbeit (insbesondere bei Ausschluss) und klärt, wie die Dokumentation verwahrt wird.
Check der Räumlichkeiten
Garantiert einen Rückzugsraum für vertrauliche Gespräche. Überprüft die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Sanitärbereich, Badesituation, etc.) hinsichtlich des Schutzes der Intimsphäre. Berücksichtigt die Erkenntnisse und kommuniziert sie mit Euren Gastgruppen oder Teilnehmenden.
Wir unterstützen Euch gern beim Erstellen eines veranstaltungsgerechten Konzeptes.
Kommt zu unseren Netzwerktreffen – werdet Tabubrecher*innen!
Hier könnt ihr euch unsere Empfehlungen als .pdf-Datei herunterladen.